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Hausordnung


Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
 
wir freuen uns, dass Sie den Weg ins Marinemuseum gefunden haben und heißen Sie herzlich willkommen. Um allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt, Ihre eigene Sicherheit sowie die Bewahrung der Exponate im historischen Zustand gewährleisten zu können, weisen wir Sie auf unsere Hausordnung hin. Diese erkennen Sie bei Betreten des Museums als verbindlich an.
 
Allgemeines
1. Das Museumspersonal übt im gesamten Bereich des Museums das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten. Das Museumspersonal ist berechtigt, bei Verstößen gegen Anweisungen oder die Hausordnung ein Hausverbot    auszusprechen und Gäste des Museums zu verweisen.
2. Das Betreten des Museumsgeländes und der Museumsschiffe erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht eine gesetzliche oder vertragliche Haftung des Museums besteht. Der Außenbereich des Geländes einschließlich der Museumsschiffe wird bei Glätte oder Nässe nicht gestreut bzw. gesichert. Auf diese Gefahr wird das Museum durch Schilder „Rutschgefahr“ hinweisen. Betritt der Gast das Außengelände gleichwohl, haftet das Museum nicht für die mit der Gefahrenlage verbundenen typischen Gefahren.
3. Die Haftung des Museums für Sach- und Vermögensschäden ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet das Museum bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten.
4. Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Erziehungsberechtigte oder sonstige erwachsene Aufsichtspersonen haben bei dem Besuch der Ausstellung mit minderjährigen Kindern ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und haften dem Museum für alle Schäden, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen. Rennen und Toben ist im Museum nicht gestattet.
5. Die Ausstellungsexponate sind pfleglich zu behandeln. Insbesondere das Beklettern der Objekte ist untersagt.
6. Das Rauchen im Museumsgebäude, Museumscafé und auf den Museumsschiffen ist nicht gestattet. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Museumsgelände nicht gestattet.
 
Fotografieren
7. Das Fotografieren im Museum ist grundsätzlich nur zu privaten Zwecken und ohne Verwendung von Blitzgeräten gestattet. Das Museum behält sich vor, für einzelne Objekte oder Ausstellungsabschnitte Fotografierverbote auszusprechen.
 
Zutritt
8. Das Betreten des Museums ohne Bekleidung oder in Badebekleidung ist nicht gestattet. Koffer dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Taschen, die größer als übliche Umhänge- oder Handtaschen sind, müssen in den Schließfächern eingeschlossen werden.
9. Aus Sicherheitsgründen ist Schuhwerk zu tragen. Die Museumsschiffe dürfen auch nicht mit Badeschuhen betreten werden.
10. Berauschten oder alkoholisierten Personen ist der Aufenthalt untersagt. Für Schäden, die berauschte oder alkoholisierte Personen anrichten oder erleiden, haben diese allein einzustehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges, bei Lebens-, Gesundheits- oder Körperschäden auch fahrlässiges Handeln des Museums vorliegt.
11. Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Führhunde, die eine auf sie angewiesene Person begleiten.
 
Sicherheit
12. Feuerwehr- und Rettungswege sind frei zu halten. Erfordern Situationen den Einsatz von Feuerwehr oder Rettungspersonal, ist das Fotografieren des Einsatzes nicht gestattet. Das Museum ist bei einem Verstoß berechtigt, das zum Fotografieren benutzte Gerät einzuziehen und erst nach Löschung der Fotografien wieder herauszugeben.
13. Ausgewiesene Rundwege auf den Museumsschiffen dürfen nicht verlassen werden.
14. An Bord der Schiffe sind die Handläufe zu benutzen.
15. Kinder unter sechs Jahren sind auf den Museumsschiffen an die Hand zu nehmen.
16. Aus Sicherheits- und witterungsbedingten Gründen können einige Museumsbereiche vorübergehend gesperrt werden.
 
Verzehr
17. Essen und Trinken ist nur im Museumscafé und auf dem Außengelände auf der Terrasse, den Bänken und der Rundsitzecke vor dem Zerstörer MÖLDERS gestattet.
 
Datenschutz
18. Das Museum legt Wert auf den Schutz personenbezogener Daten sowie die Wahrung der Privatsphäre. Soweit Daten von Besuchern verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neu (BDSG neu), des Telemediengesetzes (TMG) sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen. Das Museum weist Besucher darauf hin, dass folgende Bereiche des Museums videoüberwacht sind: Eingangs- und Cafébereich sowie Ausstellungsräume. Das Museum behält sich vor, bei Auslösung von Alarm an Ausstellungsstücken oder bei sonst begründeten Verdachtsfällen Taschenkontrollen durchzuführen.
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Stiftung Deutsches Marinemuseum, Südstrand 125, 26382 Wilhelmshaven, vertreten durch den Museumsleiter.